Wohnungsrückgabe / Freigabe der Garantiekaution

Gegen Ende des Mietverhältnisses muss ein Termin für die Rückgabe der Wohnung vereinbart werden. In diesem Termin wird ein Beauftragter des Immobilienbüros zur Überprüfung der Wohnung (vollständig leer und sauber) und zur Erstellung des Berichts über die Wohnungsrückgabe mit Fotos übergehen. Zum Abschluss der Überprüfung muss sich der Mieter in der Wohnung vorstellen, um die eventuell festgestellten Schäden an seiner Ladung mitzuteilen, das Protokoll zu unterschreiben und alle Schlüssel/Fernbedienung wieder auszuhändigen. Im Falle eines Untereintrages muss auch der Untermieter zur Unterzeichnung des Protokolls und zur Entnahme der Schlüssel anwesend sein.

Nach der Übergabe der Wohnung werden wir folgendes tun:

  • Kündigung des Stromvertrages (bei einem Untermieter werden wir die Daten des neuen Mieters mitteilen)
  • Meldung der Abreise an die Einwohnerkontrolle (im Falle einer Untervermietung werden die Ankunftsdaten des neuen Mieters mitgeteilt)
  • Senden Sie eine Kopie des Berichts an den Mieter mit einer ersten Mitteilung über die vom Mieter zu zahlenden Schäden
  • Übersendung einer Kopie des Berichts an den Sub-Entrant (bei Sub-Entry) mit der Möglichkeit, nicht festgestellte Schäden/Mängel innerhalb von 8 Tagen zu melden
  • Meldung von Interventionswünschen an Handwerker für zu behebende Schäden in der Wohnung. 
  • Wenn alle Rechnungen/Angebote der Handwerker vorliegen, Erstellung einer endgültigen Abrechnung, die der Mieter seinem privaten RC vorlegen kann 
  • Wenn die Abrechnung vollständig beglichen ist, durch das RC oder direkt durch den Mieter, werden wir zur Freigabe der Kaution übergehen. Eventuell anfallende Kosten des Mieters können direkt von der Kaution abgezogen werden. (*)

(*) Im Falle von Schäden, Miete oder anderen unbezahlten Ausgaben beträgt die Frist für die Rückgabe der Kaution 12 Monate. Der Vermieter hat diese Frist, um die Rechnungen für die Arbeiten zusammenzustellen und dem Mieter die Abrechnung vorzulegen. Der Vermieter hat diese Zeit, um die Rechnungen für die Arbeiten zusammenzustellen und dem Mieter die Abrechnung vorzulegen. Gleichzeitig wird das Formular für die Freigabe der Kaution verschickt, das (vom Mieter) zu unterschreiben und als Zeichen der Abnahme an das Immobilienbüro zurückzuschicken ist. Das Immobilienbüro kümmert sich um die Vorlage des vollständigen Formulars mit allen Unterschriften bei der Bank zur Liquidation.  

Was Sie als Rückerstattung der zu Beginn des Vertrages geleisteten Kaution erhalten, ist das, was nach den Abzügen des Vermieters übrig bleibt. 

Swisscaution, Firstcaution oder andere ähnliche Unternehmen: Wie bei der traditionellen Kaution erhält der Mieter ein Freigabeformular, das er unterschrieben an die Agentur zurückschicken muss, um es zu akzeptieren.