Haustierhaltung

Vorwort
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags verbieten die Haltung von Haustieren. Als Ausnahme zu dieser Bestimmung wird der Anhang zum Mietvertrag - "Vereinbarung über die Haltung von Haustieren" - ergänzt.

Bestimmungen
Tiere werden akzeptiert, wenn sie die Ruhe der anderen Mieter nicht stören und, im Falle eines Hundes, wenn er nicht zu den Rassen gehört, für die Beschränkungen gelten.

Die Agentur behält sich das Recht vor, von Fall zu Fall zu beurteilen. Bitte geben Sie daher auf dem Anmeldeformular die Anzahl und Art der gehaltenen Haustiere an.

Bei gerechtfertigten Beschwerden von anderen Mietern oder aus anderen schwerwiegenden Gründen ist der Vermieter berechtigt, den Mieter aufzufordern, sein Haustier aus dem Mietobjekt zu entfernen und anderweitig eine geeignete Unterkunft zu finden.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang zum Mietvertrag - Vereinbarung über die Haltung von Haustieren (Druckversion).