Suche eines Nachmieters

Vorwort
Der Mieter, der die Wohnung, ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungs- und / oder Ablauffristen, im Voraus verlassen möchte, ist nach wie vor verpflichtet, die Miete und Nebenkosten bis zum Umzug oder bis zum ersten vertraglich oder gesetzlich gültigen Ablauf zu zahlen.

Das Gesetz bietet die Möglichkeit, sich von den vertraglichen Verpflichtungen zu befreien, indem der Mieter dem Vermieter einen neuen (Nach-)Mieter vorschlägt, der zahlungsfähig, zumutbar und der bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen und im aktuellen Zustand der Wohnung zu übernehmen (Art. 264 OR).

Erforderliche Unterlagen
Damit wir die Eignung des Nachmieters schnell beurteilen können, ist es Aufgabe des Mieters, die folgenden Unterlagen vom Interessenten an uns senden zu lassen:

  • Auszug aus dem Betreibungsregister und/oder Verlustschein (wenn Sie seit weniger als einem Jahr an Ihrem derzeitigen Wohnsitz sind, auch die Bescheinigung der vorherigen Gemeinde). Im Falle von zwei Nachmietern gilt der Antrag für beide im Vertrag genannten Personen.
  • Lohnausweis (oder Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate), Arbeitsvertrag oder andere Dokumente, die das monatliche Einkommen (AHV/IV, Zusatz-, Unterhaltszahlungen usw.) belegen. Im Falle von zwei Nachmietern gilt der Antrag für beide im Vertrag genannten Personen.
  • Vom Nachmieter ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (Druckversion)
  • Erklärung zur Nachmiete; ausgefüllt und unterschrieben vom aktuellen Mieter und Nachmieter (Druckversion),
     

Beurteilungskriterien
Der Kandidat muss in der Lage sein, die Miete und die Nebenkosten pünktlich zu bezahlen, daher betrifft eines unserer Auswahlkriterien das monatliche Einkommen, das mindestens das Dreifache der Miete betragen muss. Der Nachmieter muss in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen als Mieter stets nachgekommen sein und sein Verhalten darf keinen Anlass zu Reklamationen gegeben haben. Entsprechende Referenzen und/oder Informationen können beim vorherigen Vermieter eingeholt werden.

Die Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen werden, muss proportional zur Art/Anzahl der Zimmer in der Wohnung sein (z.B.: eine 3,5-Zimmer-Wohnung ist für maximal 3 Personen vorgesehen; eine 4,5-Zimmer-Wohnung für maximal 4 Personen; usw.).

Der Nachmieter ist verpflichtet, die Agentur zu informieren, wenn er Haustiere hält. Dies kann ein Ablehnungsgrund sein, wenn die Bauvorschriften dies verbieten. Der Nachmieter muss bereit sein, den gleichen Betrag wie die aktuelle Kaution, zu zahlen.

Zu beachten
Wir erinnern Sie daran, dass erst die Unterzeichnung des Vertrages durch den Nachmieter, den Mieter von den vertraglichen Verpflichtungen entbindet. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die Wohnung bis zu unserer endgültigen Bestätigung weiterhin zur Besichtigung auszuschreiben.